Die Kommission der refraktiven Chirurgie (welche ein Zusammenschluss der “Deutsche Ophtalmologische Gesellschaft” (DOG) und der “Bundesverband der Augenärzte Deutschlands“ (BVA) ist) hat Richtlinien für die refraktiven Chirurgie aufgestellt. Hierbei sollen durch eine überprüfbare Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Wahrung der Qualität ärztlichen Handelns (SGB V) sichern helfen. Nähere Informationen zu den vorgeschriebenen Richtlinien erhalten Sie unter augeninfo.de.
Was beinhalten die Richtlinien in Kürze?
Hauptaugenmerk wird auf die Anwendungsbereiche der refraktiven Chirurgie gelegt, d.h. anhand welcher Kriterien darf ein Patient mit welcher Augenlaser-Methode gelasert werden? Die Kommission spricht Empfehlungen für die Anwendungs- und Grenzbereiche aus, wer hierbei mit seinen Werten außerhalb dieser Empfehlungen liegt, dem wird von einer Laserbehandlung abgeraten.
Des Weiteren geht die Kommission auf die räumlichen Mindestvoraussetzungen ein; sie gibt Empfehlungen zu den Qualifikationen der Mitarbeiter und zum Prozessmanagement in der Klinik.
Empfohlene Anwendungsbereiche der refraktiven Chirurgie:
|
Verfahren |
Kurzsichtigkeit |
Weitsichtigkeit |
Astigmatismus |
|---|---|---|---|
|
LASIK |
bis -10 dpt |
bis +4 dpt |
bis 4 dpt |
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PRK/LASEK |
bis – 6 dpt |
keine Empfehlung |
bis 3 dpt |


