Die Kommission der refraktiven Chirurgie (welche ein Zusammenschluss der “Deutsche Ophtalmologische Gesellschaft” (DOG) und der “Bundesverband der Augenärzte Deutschlands“ (BVA) ist) hat OP-Richtlinien für die refraktiven Chirurgie aufgestellt. Hierbei sollen durch eine überprüfbare Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Wahrung der Qualität ärztlichen Handelns (SGB V) sichern helfen. Nähere Informationen zu den vorgeschriebenen OP-Richtlinien erhalten Sie unter augeninfo.de.
Was beinhalten die OP-Richtlinien, in Kürze?
Hauptaugenmerk wird auf die Anwendungsbereiche der refraktiven Chirurgie gelegt, d.h. anhand welcher Kriterien darf ein Patient mit welcher Augenlaser-Methode gelasert werden? Die Kommission spricht Empfehlungen für die Anwendungs- und Grenzbereiche aus, wer hierbei mit seinen Werten außerhalb dieser Empfehlungen liegt, dem wird von einer Laserbehandlung abgeraten.
Des Weiteren geht die Kommission auf die räumlichen Mindestvoraussetzungen ein; sie gibt Empfehlungen zu den Qualifikationen der Mitarbeiter und zum Prozessmanagement in der Klinik.
Empfohlene Anwendungsbereiche der refraktiven Chirurgie:
|
Verfahren |
Kurzsichtigkeit |
Weitsichtigkeit |
Astigmatismus |
|---|---|---|---|
|
LASIK |
bis -10 dpt |
bis +4 dpt |
bis 4 dpt |
|
PRK/LASEK |
bis – 6 dpt |
keine Empfehlung |
bis 3 dpt |
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