Besser sehen ohne Brille
Augen-Laser Operationen kosten in Deutschland mehrere Tausend Euro. In Osteuropa und der Türkei lässt sich viel Geld sparen. Doch vor der Reise gilt es, Fragen nach Hygiene und Qualifikation der Ärzte abzuklären. Die wichtigsten Tipps für die richtige Entscheidung:
Veröffentlicht am 9. Juli 2007 im FOCUS
Checkliste Augen-Laser:
- Informieren Sie sich bereits zu Hause, ob sich Ihre Augen überhaupt für eine Laserkorrektur eignen, sie also keine zu dünne Hornhaut oder zu starke Fehlsichtigkeit haben. Klären Sie rechtzeitig ab, welcher Augenarzt nach der Augen-Laser OP bereit ist, die Nachsorge zu übernehmen.
- Erkundigen Sie sich, wie gut die Ärzte des Augen-Laser OP-Zentrums qualifiziert sind, wo wurden sie ausgebildet? Wie hoch sind die Behandlungszahlen? Bietet die Praxis neben der klassischen Hornhautoperation Lasik (Laser-in-Situ-Keratomileusis) noch andere Korrekturen an (etwa Clear-Lens-Exchange, Femto-Lasik, Lasek)? So sinkt das Risiko, dass der Patient zu einer falschen OP-Methode gedrängt wird.
- Nutzen Sie die Erfahrungen von Patienten, die sich bereits in ausländischen Praxen behandeln ließen. Viele Berichte bietet die Selbsthilfeorganisation „Operation Auge“ (35.156.183.145/operationauge.dev).
- Wie präsentiert sich die Praxis im Internet? Werden realistische Angaben zur Komplikationsrate gemacht? Das Okay vom deutschen Lasik-TÜV gibt es etwa nur, wenn 90 Prozent der Augen-Laser OPs zu einem Ergebnis führten, das höchstens 0,5 Dioptrien vom Ziel abweicht.
- Bleiben Sie auch dann noch kritisch, wenn Sie bereits angereist sind. Hören Sie während der Beratung genau hin: Kann ich alle Informationen gut verstehen, oder spricht der Operateur womöglich nur schlecht Deutsch, sodass auch während des Eingriffs Missverständnisse drohen? Ist es ein medizinisches Informationsgespräch oder eher eine Verkaufsveranstaltung?
- Wird auf Risiken eingegangen? Wird ein realistisches Ergebnis versprochen? Gibt es Garantien? Was wird für die Zeit nach dem Eingriff empfohlen? Welche Nachkontrollen sind vorgesehen?
- Achten Sie auf die Hygiene. Erfüllt die Praxis den erwarteten Standard? Tragen Arzt und Schwestern OP-Handschuhe und -Kleidung sowie einen Mundschutz (keine Anzüge, keine Krawatten)?
- Lassen Sie sich nie allein von möglichen Ersparnissen leiten: Eine Lasik Augen-Laser Op für beide Augen kostet in Deutschland mittlerweile 2500 bis 5000 Euro. In der Türkei ist die Operation für 1000 Euro oder sogar darunter zu haben (billigster Anbieter im Internet: 800 Euro) plus Reise- und Übernachtungskosten. Einige Anbieter dieses „Lasik-Tourismus“ ködern mit Pauschalangeboten, die für Flug, Übernachtung und Augenkorrektur 1000 Euro verlangen. Hier ist größte Skepsis angeraten.
Was die Kassen zahlen:
Brillen- und Kontaklinsen-Hasser haben bei AOK, Barmer & Co. schlechte Karten. Kassen dürfen den Eingriff per Augen-Laser bei leichter Fehlsichtigkeit nicht mehr bezahlen. Auch nicht im Ausland, wo es möglicherweise günstiger als zu Hause ist. Allenfalls bei starker Weit- oder Kurzsichtigkeit von mehr als +/—6 Dioptrien lohnt die Nachfrage. Zumindest einen Zuschuss können Versicherte hier noch öfter heraushandeln. Nur bei bestimmten Krankheiten der Hornhaut zahlen Krankenkassen in der Regel einen therapeutischen Lasereingriff. Ist eine Brille unzumutbar (z.B. als Fotomodell oder bei schwerer körperlicher Arbeit) und besteht gleichzeitig Kontaktlinsen-Unverträglichkeit, beteiligen sich Kassen ebenfalls an Augen-Laser OPs.
Privatpatienten, die in älteren Tarifen versichert sind, erhalten weltweit neuen Durchblick per Augen-Laser OP, wenn dies medizinisch notwendig ist. Dazu genügt es in der Regel, wenn ein deutscher Arzt in einem Attest die Laserbehandlung ausdrücklich empfiehlt. Es bleiben die üblichen Eigenanteile je nach Tarif von zehn bis 30 Prozent für ambulante Operationen. In jüngeren Tarifen der Privaten sind Laserbehandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit immer öfter ganz ausgenommen. Auch die Gerichte geben da keine Schützenhilfe: Das Landgericht München (Az. 31 S 951/04) entschied, dass bei Fehlsichtigkeit die Behandlung mit der Brille die umfassendere und daher vorrangig notwendigere Behandlung sei und der Privatpatient somit kein Anrecht auf eine Kostenerstattung für die Augen-Laser OP habe.
Quelle: FOCUS 28/2007 vom 9. Juli 2007, S.67 (Alle Rechte vorbehalten)
Mit freundlicher Genehmigung: Textsyndication FOCUS