Können Hornhautverletzungen der Unfallversicherung gemeldet werden?

Nahaufnahme einer Frau mit einem Pflasterverband auf dem verletzten Auge.
Nahaufnahme einer Frau mit einem Pflasterverband auf dem verletzten Auge. | © ia_64 – stock.adobe.com

Hornhautverletzungen können unter bestimmten Bedingungen der Unfallversicherung gemeldet werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen Unfall handelt – also ein Ereignis, das plötzlich und unvorhersehbar eintritt. Eine absichtliche Verletzung der Hornhaut, etwa durch das unsachgemäße Herausnehmen von Kontaktlinsen, wird nicht als Unfall gewertet und kann daher auch nicht der Unfallversicherung gemeldet werden.

Wann greift die Unfallversicherung bei Hornhautverletzungen?

Nicht jede Hornhautverletzung fällt automatisch unter den Schutz der Unfallversicherung. Trifft beispielsweise ein Ball das Auge und die Hornhaut wird durch eine Kontaktlinse verletzt, kann dies als Unfall gelten. Wichtig ist, dass das Ereignis plötzlich und nicht vermeidbar war. Je nach Umfang der abgeschlossenen Versicherung können Heil- und Pflegekosten von der Unfallversicherung übernommen werden.

Wenn eine Behandlung notwendig ist, die von der Krankenkasse nicht übernommen wird, könnte die Unfallversicherung die Kosten tragen. Zusätzlich kann auch ein Schmerzensgeld beantragt werden, sofern dieses in der Versicherungspolice vorgesehen ist. Allerdings ist eine Hornhautverletzung häufig nicht unter den Verletzungen aufgeführt, die für Schmerzensgeldansprüche relevant sind.

Therapien bei Hornhautverletzungen

Die Therapie einer Hornhautverletzung hängt von der Art und Schwere der Verletzung ab. Die Hornhaut ist ein essenzieller Teil des Auges, der für die klare Sicht verantwortlich ist. Wenn diese verletzt ist, kommt es oft zu krampfartigen Schmerzen und erhöhter Tränenproduktion. Es wird zwischen mechanischen, chemischen und physikalischen Verletzungen unterschieden.

Bei einer oberflächlichen Verletzung, wie sie durch das Eindringen eines Fremdkörpers entstehen kann, wird der Fremdkörper unter lokaler Betäubung entfernt. Dabei kann es auch zu kleinen Blutungen kommen, die der Körper selbst abbaut. Trifft ein Fremdkörper jedoch mit großer Wucht auf das Auge, können ernsthafte Schäden entstehen, die das Sehvermögen beeinträchtigen. In solchen Fällen ist eine sofortige Konsultation bei einem Augenarzt bzw. einer Augenärztin oder in einer Augenklinik erforderlich.

Leichte Hornhautschäden werden in der Regel mit Salben und Augentropfen behandelt, die das Auge beruhigen und die Heilung unterstützen. Schwere Verletzungen, die mit offenen Wunden einhergehen, sollten von Spezialisten bzw. Spezialistinnen behandelt werden. Bei einem großen Substanzverlust der Hornhaut kann es notwendig sein, eine Hornhauttransplantation durchzuführen.

Meldung der Hornhautverletzung bei der Unfallversicherung

Um eine Hornhautverletzung erfolgreich der Unfallversicherung zu melden, ist eine detaillierte Schilderung des Unfallhergangs erforderlich. Das Unfallereignis muss plötzlich aufgetreten sein und Zeugen sollten, sofern vorhanden, ebenfalls benannt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn der Augenarzt oder die Augenärztin die Verletzung nicht eindeutig als Unfall klassifizieren kann. Außerdem ist es ratsam, die Versicherungspolice gründlich zu prüfen, um keine Forderungen zu stellen, die von der Versicherung nicht abgedeckt sind. Zu einer vollständigen Schadensmeldung gehören neben Unfallattesten auch ärztliche Bescheinigungen.

Fazit

Eine Hornhautverletzung kann unter bestimmten Voraussetzungen der Unfallversicherung gemeldet werden, wenn es sich um ein plötzliches und unvorhersehbares Ereignis handelt. Eine sorgfältige Dokumentation des Unfalls und die Prüfung der Versicherungspolice sind entscheidend, um eine mögliche Kostenübernahme sicherzustellen.

Quellen und weiterführende Links